Privates Bau- und Vergaberecht

Das private Baurecht berührt bei der Streitanalyse immer 2 Seiten, die des Auftraggebers und die des Auftragnehmers. Insoweit sind die rechtlichen Problem zwar häufig gleich, die Auswirkungen aber durchaus unterschiedlich, so dass die Lösungsansätze für den jeweiligen Mandanten auch differieren. Daher ergeben sich für diese komplexe Rechtsmaterie auch in der Regel Schwerpunkte für die anwaltlichen Beratungsleistungen, die im folgenden skizziert werden:

  • Vergaberecht (VOB/A – VgV – SektVO – VOL/A – UVgO – GWB)

  • Werkvertragsrecht (VOB/B – BGB)

           – Vertragsumfang

           – Vergütung (Werklohn / Nachträge / verlängerte Bauzeit u. a.)

           – Sicherheiten (Bürgschaften / Sicherheitseinbehalt / Sperrkonto u.a.)

           – Gewährleistung

           – Haftpflicht- / Schadensersatzfälle

           – Verjährungsfragen

           – Versicherungsfälle

  • Mediation zwischen den Baubeteiligten

  • Ein spezielles Aufgabengebiet betrifft den sog. „Häuslebauer“ und die in diesem Zusammenhang immer wieder auftretenden Problemfälle:

           – Warum kann es z. B. durchaus sinnvoll – und vor allem billiger – sein, vor der Unterschrift unter den Bau- oder Bauträgervertrag den Anwalt zu konsultieren 

             und nicht erst dann, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist?

           – Haben Sie z. B. an eigene Absicherungen gedacht, oder überlassen Sie alles dem Architekten bzw. dem Bauunternehmen?

           – Haben Sie die einzelnen Konditionen des Bauvertrags selbst ausgehandelt oder ist dieser vom Unternehmen gestellt worden. Liegen AGB vor?

           – Wissen Sie überhaupt, was VOB/B bedeutet oder wenn ja, was in diesem Regelwerk niedergelegt ist?

           – Was ist zu tun, wenn Ihr beauftragtes Bauunternehmen insolvent wird?

           – Ist es sinnvoll, sich einer Baugruppe anzuschließen oder sollte man sein persönliches Vorhaben selbst realisieren?