Verkehrsrecht

Tja, da haben unsere beiden Freunde gut lachen! Bußgeldbescheide für Parken im absoluten Halteverbot oder wegen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit? Stan kennt einen guten Anwalt, der ihm schon mehrfach erfolgreich aus der Patsche half. Ob das der Grund, ist weshalb der Police-Officer so grimmig dreinschaut?

Die Zeiten mögen sich zwar geändert haben, eins ist aber immer noch aktuell: Der Staat will nur Ihr Bestes – das sauer verdiente Geld! Wie ist egal, kassiert wird überall, besonders gerne beim Autofahrer.

Nach dem Reformentwurf 02/12 des Bundesverkehrsministeriums wurde im Übrigen der Punktekatalog der Flensburger Verkehrssünderkartei reformiert, siehe auch www.adac.de .

Müssen Sie sich das gefallen lassen? Bei reiner Abzocke sicher nicht. Aber selbst in dem Fall, dass Sie nun doch ein nicht wegzudiskutierendes Problem im Straßenverkehr geschaffen haben, sei es, es liegt eine „Fahrt im Promillebereich“ vor oder Sie haben tatsächlich einen Unfall verursacht, hilft in den meisten Fällen die Begleitung eines in diesen Fragen versierten Rechtsanwalts, um die Schadensfolgen für Sie zu verringern.

Insofern biete ich Ihnen qualifizierte Begleitung in allen straßenverkehrsrechtlichen Problemen wie z. B.:

– Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen das OwiG

– Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

– Verstöße gegen das StVG und die StVO

– Problemen mit Versicherung und Mietwagen